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Aktuelles
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wurde durch Dornier im Jahre 1936 gegründet. Er dient insbesondere der Entwicklung, Erprobung, Produktion und Wartung von Regional-, Geschäftsreise- und Militär-flugzeugen sowie Hubschraubern. Hier erfolgt auch die Montage von Flugzeugteilen für Airbus Industries.Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist auch ein Forschungsflughafen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) wickelt den For-schungsflugbetrieb mit fünf Forschungsflugzeugen über den Sonder-flughafen ab Nach der Insolvenz der Fairchild Dornier GmbH übernahm die EDMO-Flugbetrieb GmbH den Flughafen als neuer Betreiber. Die Zulassung des Umbaus gemäß Planfeststellungsbeschluss ist Grundlage dafür, dass am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze im Bereich der Forschung und der Luftfahrt-industrie geschaffen werden können. Ziel ist es, mehrere leistungsfähige, wirtschaftsstarke und voneinander unabhängige Unternehmen der Luftfahrt am Sonderflughafen Oberpfaffen-hofen anzusiedeln. Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm soll der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden. Der angestrebte Geschäftsreiseluftverkehr ist für einen wirtschaftlichen Betrieb und Fortbestand des Sonderflughafens erforderlich. Es kommen nur "leise Flugzeuge" mit einer maximalen Startmasse ab 2 t bis maximal 50 t in Betracht. Dieser Flugbetrieb findet nur nach Instrumentenflugregeln statt. Fluglinien- und programmierter Charterflugverkehr und damit auch Flugverkehr von Billig-Airlines sind ebenso wie Frachtflugverkehr auch künftig ausgeschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 16. Januar 2007 die Klage der Ge-meinde Wessling abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Im Interesse der Erhaltung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und der damit verbundenen Arbeitsplätze begrüßt die EDMO das Urteil des VGH. Wie schon das Verwaltungsgericht bestätigt der Verwaltungsgerichtshof, dass durch den Planfeststellungsbeschluss vom 13.04.2004 und den damit zugelassenen Umbau der Anlagen des Sonderflughafens Ober-pfaffenhofen die Planungshoheit der Gemeinde Weßling nicht verletzt wird. |
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