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Pressemitteilungen der EDMO-Flugbetrieb GmbH

1. Übersicht (sortiert nach Datum absteigend)

    2. Pressemitteilungen

    Seefelder Bürgerinitiative stellt falsche Behauptungen auf

    Weßling, den 21.02.2008

    „Frei erfunden ist die von der Bürgerinitiative Seefeld aufgestellte Behauptung, EDMO würde eine Anflugroute zum Sonderflughafen aus Richtung Süden beantragen“, damit kommentiert EDMO-Sprecher Thomas Warg die von der Bürgerinitiative Seefeld vorgelegten Pläne. „Die genannte „gelbe“ Anflugroute 04 gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Der Sonderflughafen verfügt nicht über die technischen Voraussetzungen hierfür. Der langjährige Flugbetrieb zeigt, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen als größter Arbeitgeber in der Region mit der bestehenden Infrastruktur den beantragten Luftverkehr abwickeln kann“, so Warg weiter.

    Vier Wochen hatten die Bürger die Möglichkeit, die Antragsunterlagen inklusive der Flugrouten und der Lärmkarten einzusehen. Jeder konnte ersehen, wo und mit welcher Intensität er belastet sei. Diese Planungswerte waren auch Grundlage aller Gutachten der Gegner. „Für die Diskussion sollten nur die offiziellen Grundlagen verwendet werden“, so Warg. Die Behauptung der Bürgerinitiative soll offensichtlich davon ablenken, dass nach der geplanten Flugroute der direkte Überflug über Seefeld zu 80 % vermieden wird.


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    EDMO: „Fluglärm über Söcking“ sagt Unwahrheit

    Weßling, den 21.02.2008

    Die Behauptungen der Flughafengegner in Söcking sind falsch. Der Geschäftsführer der EDMO, Edwin Grabherr, wird nicht richtig zitiert. Die Herrn Grabherr unterstellte Behauptung: „Fakt ist damit, dass der Flughafen nicht für die Geschäftsflieger geöffnet werden muss, um eine Betreibergesellschaft am Flughafen Oberpfaffenhofen wirtschaftlich erfolgreich zu führen“ ist eine böswillige Unterstellung.

    Folgende Aussagen haben Gültigkeit:

    - Die Ausweitung auf den Geschäftsreiseflugverkehr und die Ausweitung der Betriebszeiten ist erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit
    der vorhandenen luftfahrttechnischen Betriebe zu sichern und neue Betriebe anzusiedeln. Die derzeitige Betriebsgenehmigung reicht dafür
    nicht aus.

    - Bei der Aufnahme von qualifiziertem Geschäftsreiseflugverkehr können die luftfahrttechnischen Betriebe neue Kunden gewinnen.

    - Die Vermietung und Verpachtung werden auch künftig die Haupteinnahmequellen des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen sein. Dies ist
    aber nur möglich, wenn auch qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr in Oberpfaffenhofen stattfinden kann.

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    Richtigstellung der EDMO zu aktuellen Vorwürfen

    Weßling, den 01.02.2008

    Verschiedene Presseveröffentlichungen zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen geben Anlass auf folgendes hinzuweisen:

    1. Lärmgutachten der Stadt Germering und der Gemeinde Gilching enthält Fehler

    Das in der Gemeinderatsitzung vom 15.01.2008 in Gilching vorgestellte Gegengutachten wendet die sog. 100%-Regel an, d. h. im Gutachten wird angenommen, dass über 6 Monate hinweg nur in einer Richtung gestartet und gelandet wird. Dazu stützt sich das Gutachten auf angebliche aktuelle Rechtsprechung. Diese Rechtsprechung gibt es nicht. Aktuell ist vielmehr das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2007, in dem das höchste deutsche Gericht ausführt, dass die 100%-Regel nicht geeignet ist, den Flugbetrieb realitätsnah zu erfassen. Sie führe, so das Bundesverwaltungsgericht, zu einer Überbewertung der Lärmbelastung.

    Warg:

    Die Verfasser des Gegengutachtens sollten ihr Gutachten überarbeiten.

    2. Antragsrücknahme der EDMO-Flugbetrieb GmbH

    Mit ihrer Antragsrücknahme vom 30.11.2007 auf Flugzeuge von 25 t plus 3 typische Geschäftsreiseflugzeuge hat die EDMO nachgewiesen, dass in Oberpfaffenhofen kein Verkehrsflughafen mit Linien-, Charter- und Frachtluftverkehr entstehen soll.

    Warg:

    Dies vergessen die Kritiker der Antragsrücknahme. Vorher wurde gerade von diesen Kritikern stets behauptet, dass mit Flugzeugen bis 50 t in Oberpfaffenhofen ein Verkehrsflughafen entstehen soll.

    Falsch ist auch die Behauptung aus Wörthsee, dass Flugzeuge mit 25 t Startgewicht im Geschäftsreiseflugverkehr „quasi nicht existent“ seien. Das Gegenteil ist der Fall. Geschäftsreiseflugzeuge haben üblicherweise Startgewichte von 2 t bis 25 t. Die Aussage von Kreisrat Manfred Miosga am 21.1.2008 bei der SPD-Veranstaltung in Gauting, dass Flugzeuge mit einem Startgewicht von 25 Tonnen 12.000 km weit fliegen und dabei Platz für 120 Fluggäste bieten, kann die EDMO nur als Faschingsscherz auffassen.

    3. Falsche Behauptung der Bürgerinitiative Germering gegen Fluglärm

    Die Bürgerinitiative behauptet, vertreten durch ihren Vorsitzenden, Dieter Belschner, die Antragsrücknahme der EDMO vom 30.11.2007 schließe den Taxiluftverkehr mit Hubschraubern an Sonn-/Feiertagen nicht mit ein. Diese Behauptung ist falsch. Taxiluftverkehr an Sonn-/Feiertagen ist nach dem geänderten Antrag in Oberpfaffenhofen ausgeschlossen.

    Warg:

    Durch den Ausschluss von Hubschrauberflügen im Geschäftreiseflugverkehr ist klargestellt, dass es diese Flüge am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht geben wird.

    4. Flugrouten

    Die Flugrouten werden nicht von der EDMO, sondern auf der Grundlage einer fachlichen Planung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) festgelegt. In diesem Zusammenhang hat die EDMO gegenüber der DFS angeregt, die Abflugroute in Richtung Südwesten so zu planen, dass ein Überflug des Ortsteils Oberalting der Gemeinde Seefeld möglichst vermieden wird. Dieser Anregung ist die DFS nachgekommen und hat die Planung der Abflugroute so geändert, dass ein Überflug über Seefeld weitgehend, d. h. für rd. 80% aller Abflüge von Oberpfaffenhofen in Richtung Südwesten unterbleibt. Für Seefeld ist dies eine immense Verbesserung, was auch Herr Bürgermeister Gum gegenüber der EDMO dankend anerkannt hat.

    An der bestehenden Flugroute in Richtung Kempten ändert sich durch die neue Planung nichts. Über diese Flugroute werden nur 20% der Abflüge von Oberpfaffenhofen durchgeführt, was einem zukünftigen Aufkommen von ca. fünf Flügen/Tag entspricht.

    Warg:

    Die vom Verkehrsverein Herrsching behauptete Lärmbelastung der Ruhe- und Erholungsgebiete des Ammersees durch Luftverkehr von Oberpfaffenhofen stellt Stimmungsmache dar. Der Ammersee wird von Oberpfaffenhofen aus im Instrumentenflugverkehr in großen Flughöhen und nicht anders überflogen, als dies seit Jahrzehnten der Fall ist.

    Weit überzogen sind auch die Befürchtungen, die in Gauting wegen Fluglärm durch überfliegende Flugzeuge in der Bevölkerung geschürt werden. Danach sollen in Gauting nicht hinnehmbare und immobilienentwertende Einzelschallpegel von 66 dB(A) auftreten.

    Warg:

    Zur Beurteilung eines Einzelschallpegels von 66 dB(A) sollte jeder einen Blick in den Kraftfahrzeugschein des eigenen Autos werfen. Danach erzeugen PKW’s wesentlich höhere Einzelschallpegel als die Gauting überfliegenden Flugzeuge, wobei zu beachten ist, dass ein Pegelunterschied von 10 dB(A) eine Verminderung der Lautstärke um die Hälfte darstellt.

    5. Nicht erforderliche Nachrüstung der gemeindlichen freiwilligen Feuerwehren

    Nach Äußerungen von Hr. Bürgermeister Gum soll die Begründung für eine Klage gegen das LEP u. a. in einer angeblich erforderlichen Nachrüstung der gemeindlichen freiwilligen Feuerwehren bestehen. Noch niemand hat eine solche Nachrüstung wegen des Luftverkehrs in Oberpfaffenhofen gefordert. Diese ist auch wegen des beantragten Geschäftreiseflugverkehrs nicht erforderlich. EDMO weist darauf hin, dass sie, wie es Herr Kreisbrandmeister Florian Berlep ausgedrückt hat, über eine “super ausgerüstete“ Werkfeuerwehr verfügt. Diese umfasst derzeit 35 hauptamtliche Feuerwehrleute, die zusätzlich durch nebenamtliche Feuerwehrleute unterstützt werden.

    Warg:

    Rückt die Werksfeuerwehr in einem Ernstfall ganz oder teilweise zur Hilfeleistung aus, so wird erforderlichenfalls der Flugbetrieb eingestellt. Damit profitieren Gemeinden und Bürger im Ernstfall von der Werkfeuerwehr der EDMO wie umgekehrt die freiwilligen Feuerwehren im Ernstfall dem Flughafen Hilfe leisten.

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    EDMO appelliert an ehrliche Diskussion um Sonderflughafen

    Weßling, den 24.12.2007

    Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen gehört mit seinen hochwertigen Arbeitsplätzen in der Luftfahrtforschung und der Luftfahrttechnologie seit langem zum Fünfseenland. Niemand strebt ernsthaft die Schließung des Sonderflughafens an. Aber die Diskussion um die Flugbewegungen verunsichert die Bürger zu Recht. Längst hat diese Diskussion den Boden der Sachlichkeit verlassen. Zahlen und Pläne werden genannt, die von der EDMO nie angestrebt wurden. Wenn in der Region die Immobilienpreise fallen, sind nicht die Pläne der EDMO dafür verantwortlich, sondern falsche Horrorzahlen wie die von 99.000 Flugbewegungen pro Jahr, die die Ängste der Bürger gezielt schüren. Ebenso sind die Befürchtungen dass der Tourismus im Fünfseenland geschädigt wird völlig abwegig.

    Um den Flughafen gesichert erhalten zu können, ist eine Erweiterung der Betriebszeiten und des Benutzerkreises für den Flughafen unverzichtbar. Entsprechend wurde der Antrag gestellt, über den die zuständige Behörde zu entscheiden hat. Die am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ansässigen luftfahrttechnischen Betriebe stehen in einem harten Wettbewerb mit Konkurrenten, die an Flugplätzen angesiedelt sind, die durchgehend angeflogen werden können. Demgegenüber schließt der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen am Samstag ab 14.00 Uhr. Dies beeinträchtigt die Entwicklung der vorhandenen luftfahrttechnischen Betriebe, lässt Abwanderungsgedanken aufkommen und hält insbesondere neue luftfahrttechnische Betriebe davon ab, sich am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen anzusiedeln.

    Auch das DLR benötigt für seinen Forschungsflugbetrieb immer wieder die Flugzeiten auch an Wochenenden, da weltweite Forschungsmissionen ausgeführt werden. Der DLR Standort am Flughafen Braunschweig hat gegenüber Oberpfaffenhofen keine solchen Einschränkungen. EDMO-Sprecher Thomas Warg: „Bayern sollte alles tun, um von vornherein keine Gedanken an eine Beendigung des Forschungsflugbetriebs in Oberpfaffenhofen aufkommen zu lassen, weil in Braunschweig Vorteile für den Flugbetrieb bestehen. Für Bayern wäre der Abzug des Forschungsflugbetriebs ein schwerwiegender Verlust.“

    Der beantragte qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr ist grundsätzlich auf Flugzeuge mit höchstens 25 Tonnen begrenzt. „Linien- und Charterflugverkehr sind und bleiben ebenso wie Frachtluftverkehr und Flüge in der Nacht gemäß dem Landesentwicklungsprogramm am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ausgeschlossen. Ebenso bleibt Oberpfaffenhofen Sonderflughafen und wird nicht wie fälschlich dargestellt zum Verkehrsflughafen. Warg: „Dies ist auch der feste Wille der EDMO.“

    Bei den ansässigen luftfahrttechnischen Betrieben und beim DLR hängen derzeit rd. 2.500 hochwertige Arbeitsplätze von dem Fortbestand des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen ab. Diese Arbeitsplätze wären verloren, wenn der Betrieb des Sonderflughafens eingestellt würde. Warg: Anscheinend haben viele Gegner des Sonderflughafens vergessen, dass der

    Insolvenzverwalter für die Fa. Fairchild Dornier bereits die Schließung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Ende 2002 angekündigt hatte. Nur durch die Übernahme des Flughafenbetriebs durch die EDMO konnte seinerzeit das „Aus“ für den Sonderflughafen verhindert werden. Warg: „Bei einer Genehmigung der beantragten Erweiterung der Betriebszeiten und des Nutzerkreises erwartet die EDMO, dass bei den bestehenden und neu dazukommenden Betrieben weitere zahlreiche und hochattraktive Arbeitsplätze entstehen. Dies gilt insbesondere für künftige Generationen.“

    Am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wurden im Jahr 2006 insgesamt 12.612 Flugbewegungen abgewickelt, davon 7.472 Flugbewegungen in der Sportfluggruppe des DLR. Für das Jahr 2016 hat die EDMO rd. 33.000 Flugbewegungen, davon 10.000 Flugbewegungen für den Sportflugverkehr des DLR prognostiziert. Höhere Flugbewegungszahlen sind unrealistisch, da in der Prognose die maximal denkbare Entwicklung berücksichtigt wurde.

    Der Vorwurf, die EDMO habe die Bürger nicht ausreichend über geplante Vorhaben aufgeklärt, ist nicht begründet. In allen Gemeinden lagen die Pläne öffentlich aus.

    EDMO appelliert an alle Betroffenen und Interessierte in der Diskussion sachlich zu bleiben, um unnötigen Schaden zu vermeiden.

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    Flughafengegner schüren Ängste

    Weßling, den 23.11.2007

    Als aus der Luft gegriffen bezeichnet EDMO-Sprecher Thomas Warg Berichte, die Debatte um den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen schlage sich negativ auf die Immobilienpreise im Fünfseenland nieder. Diese Gerüchte seien auf falsche Lärmbehauptungen von Flughafengegnern zurückzuführen, die mit der Realität nichts zu tun haben.

    Das Lärmgutachten des TÜV beweise, dass mit belästigenden Beeinträchtigungen nicht zu rechnen sei, so Warg weiter.

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    Pressemitteilung der EDMO-Flugbetrieb GmbH zum Aufruf der Gemeinde Seefeld

    Weßling, den 09. 07.2007

    Zum Aufruf der Gemeinde Seefeld und der Erklärung von Herrn Bürgermeister Gum betreffend den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in der Sonderausgabe der Seefelder Nachrichten vom 27.07.2007.

    Die vorbezeichnete Veröffentlichung ist mit den darin enthaltenen falschen Behauptungen und polemischen Formulierungen überraschend und erschreckend zugleich. Sie verunsichert die Bürgerinnen und Bürger, weshalb folgende Klarstellungen erforderlich sind:

    - Es ist falsch, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen die Kapazität des ehemaligen Verkehrsflughafens München-Riem hat. Dies trifft weder für die flug- und abfertigungstechnischen Einrichtungen noch für die Flugsicherungsanlagen zu.

    Dazu folgende Zahlen:

    Bei Erreichen der für das Jahr 2016 prognostizierten 33.000 Flugbewegungen würden am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im Jahresdurchschnitt 6 Flugbewegungen/Betriebsstunde abgewickelt. Der Verkehrsflughafen München-Riem hatte demgegenüber im Jahr 1992 in den Spitzenstunden 35 Flugbewegungen in der Stunde zu verzeichnen. Am Verkehrsflughafen München werden 120 Flugbewegungen in der Stunde angestrebt. Die Belastung der Region durch Flugverkehr am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen liegt damit heute und auch künftig nachweislich auf einem sehr geringen Niveau im Vergleich zu anderen Flughafenstandorten.

    - Es ist falsch, dass künftig mit Flugbewegungen und damit Überflügen im 10-Minuten-Takt an 365 Tagen im Jahr von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu rechnen ist. Zum einen finden viele Flugbewegungen im unmittelbaren Flugplatzbereich statt, so dass vom Flughafen Oberpfaffenhofen entfernter liegende Gemeinden wie z. B. Germering, Herrsching und auch Seefeld hiervon überhaupt nicht betroffen sind. Zum anderen wird der Instrumentenflugverkehr auf seit langem bestehenden Flugrouten abgewickelt.

    In Gemeinden, in denen heute keine Überflüge zu beobachten sind, wird dies auch künftig nicht der Fall sein.

    Die Gemeinde Seefeld wird ausschließlich durch Abflüge im Instrumentenflugverkehr betroffen. Selbst bei Aufnahme des Geschäftsreiseflugverkehrs würde dies gemäß dem Antrag der EDMO im

    Jahresdurchschnitt nicht mehr als 1 bis 2 Überflüge pro Stunde bedeuten.

    - Es ist falsch, dass die prognostizierte Zahl von Arbeitsplätzen von 90.000 Flugbewegungen abhängt. Diese Zahl ist frei erfunden und der EDMO unbekannt.

    Die Arbeitsplatzprognose der EDMO beruht nachweislich auf den prognostizierten 33.000 Flugbewegungen pro Jahr.

    Der Zuwachs von ca. 1.800 Arbeitsplätzen zu den bereits bestehenden Arbeitsplätzen am Standort entsteht vorrangig durch die Erweiterung vorhandener und durch die Ansiedlung neuer Wartungs- und

    Produktionsbetriebe. Dazu kommt die Entwicklung des DLR einschließlich des dort angesiedelten Galileo-Kontrollzentrums. Es handelt sich also um hochqualifizierte Arbeitsplätze die die Region als Luft- und Raumfahrtzentrum in Deutschland aufwerten, ohne dass damit große Belastungen nach außen einhergehen.

    - Es ist falsch, dass das Ziel der EDMO laute: "Viele Flugbewegungen = Hoher Gewinn". Ziel der EDMO ist es vielmehr die vorhandenen luftfahrttechnischen Betriebe zu stärken und zusätzliche Betriebe auf dem Flughafen anzusiedeln. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn der Nutzerkreis

    und die Öffnungszeit des Sonderflughafens erweitert wird. Die Erträge des Flughafens beruhen nur zu einem Teil auf Flugbewegungen. Der überwiegende Anteil stammt aus der Vermietung und weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten am Standort.

    - Richtig ist, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ein Sonderflughafen bleiben wird. Fluglinien- und Charterluftverkehr sind ausgeschlossen. Dies ist im Landesentwicklungsprogramm 2006 so festgelegt und auch der feste Wille der EDMO.

    Schlussbemerkung:

    Der EDMO ist es gelungen, nach der Insolvenz der Firma Fairchild Dornier seit nahezu 5 Jahren den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen mit vielen hochwertigen Arbeitsplätzen zu erhalten. Die EDMO wird diesen Weg weitergehen und die Öffentlichkeit fortlaufend in ehrlicher Weise informieren.

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    Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Planungssicherheit für Neubauten auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen

    Weßling, den 03.11.2006

    Am 14. Nov. 2006 wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Ortsbesichtigung und am 30. Nov. 2006 die mündliche Verhandlung im Verwaltungsrechtsstreit über den Planfeststellungsbeschluss (PFB) der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern vom 13.04.2004 durchführen. Mit dem sofort vollziehbaren PFB hatte die Behörde die Neuordnung und den Umbau von Anlagen des Sonderflughafens zugelassen. Eine Änderung des Betriebs des Flughafens war mit der Planfeststellung nicht verbunden.

    Gegen den PFB, insbesondere gegen die planungsrechtliche Zulässigkeit neuer Hochbauten auf dem Flughafengelände, haben die Gemeine Weßling und eine Privatperson Klage erhoben und Antrag auf Aufhebung des Sofortvollzugs gestellt. Obwohl ihr Antrag hinsichtlich des Sofortvollzugs bereits vom VGH rechtskräftig abgewiesen worden ist, verfolgen die Kläger ihren Antrag auf vollständige Aufhebung des PFB weiter. Dazu Thomas Warg, Pressesprecher der EDMO: „Wegen der Klagen besteht bisher keine Planungssicherheit für neue Investitionen am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen. Nach dem mehr als 2½-jährigen Gerichtsverfahren hofft die EDMO nun auf ein positives endgültiges Urteil des höchsten bayerischen Gerichts. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur weiteren Entwicklung des Sonderflughafens und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze“.

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    Sonderflughafen Oberpfaffenhofen: Insgesamt über 1.800 neue Arbeitsplätze durch Änderung der Betriebsgenehmigung, hiervon 160 im Geschäftsflugverkehr

    Weßling, den 11.10.2006

    Die EDMO Flugbetrieb GmbH betont als Betreiberin des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen ausdrücklich, dass eine Umfirmierung zum Verkehrsflughafen unter keinen Umständen angestrebt und gewünscht sei. „Der Ausbau zu einem Regionalflughafen scheidet nicht nur aus, weil der Status als Sonderflughafen im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt ist, sondern auch weil dieser Schritt in unseren Augen keinen Sinn machen würde“, sagt EDMO-Pressesprecher Thomas Warg. „Der Sonderflughafen muss in erster Linie Forschungs- und Technologieflughafen bleiben und in dieser Funktion gestärkt werden, um den Standort konkurrenzfähig und attraktiv zu gestalten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die Zulassung der Geschäftsfliegerei unverzichtbar“.

    Dass die EDMO laut ihren Bilanzen in den Jahren 2003 und 2004 Gewinne verbucht habe, sei allein der Tatsache zu verdanken, dass der Grundstückseigentümer EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH auf garantierte Mieteinnahmen verzichtet habe. „In derzeitiger Form ist der Sonderflughafen nicht wirtschaftlich zu betreiben, so dass man sich ernsthaft Sorgen um die Zukunft machen müsste“, sagt Warg. „Aber die EDMO ist durch die EADS derzeit so abgesichert, dass der Betrieb des Sonderflughafens noch sichergestellt ist“. Es liege im erklärten Interesse der EADS, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wirtschaftlich tragfähig zu erhalten und weiterzuentwickeln.

    In 2000 wurden bereits 23.000 Flugbewegungen durchgeführt. Diese reichten bekanntermaßen nicht zur wirtschaftlichen Sicherung des Sonderflughafens. Daher ist eine Umstrukturierung und Erweiterung der Flugbewegungen zu Gunsten leiserer Geschäftsflieger unab-dingbar, um den Sonderflughafen nachhaltig zu sichern. Um für die Ansiedelung von Geschäftsfliegern wirtschaftlich attraktiv zu sein, muss die Nutzung dieser kostspieligen Flugzeuge auch am Wochenende möglich sein. Durch die Ansiedelung dieses Nutzersegments erwarten wir positive Wirkungen auf die Schaffung weiterer hoch qualifizierter Arbeitsplätze und für die Wirtschaftskraft der Region.

    Das anteilige Flugaufkommen der Geschäftsflieger am Wochenende beträgt laut vorliegender Prognose durchschnittlich 17 %. Das bedeutet für den Sonderflughafen, dass bei Erreichen der bis 2016 optimistisch prognostizierten, jährlichen Flugbewegungen der Geschäftsflieger lediglich 35 auf die Wochenenden entfallen. Dies entspricht bei den beantragten Betriebszeiten durchschnittlich 1 bis 2 Flugbewegungen pro Stunde. In Anbetracht der zu sichernden und zu schaffenden hochwertigen Arbeitsplätze halten wir die zusätzlichen Flugbewegungen für vertretbar. Bei den übrigen Segmenten im Dienst- und Sportflugverkehr erwarten wir keine wesentlichen Verände-rungen an den Wochenenden zum derzeitigen Stand.

    Die von der EDMO in der Änderung der Betriebsgenehmigung prognostizierten 33.521 Flugbewegungen im jährlichen Gesamtflugverkehr erscheinen Kritikern zu hoch. Hier handelt es sich um eine Prognose für das Jahr 2016. Im Jahr 2000, zu den besten Zeiten des Flughafens, waren es 23.007. Im Jahr 2005 waren wegen vorausgegangener Insolvenzen nur 11.575 Flugbewegungen zu verzeichnen. Auf den Geschäftsreiseflugverkehr, den es in begrenzten Umfang heute schon gibt, entfielen 1.198 Flugbewegungen im Jahr 2005. Nach der Prognose sollen dies 10.778 Flugbewegungen im Jahr 2016 sein. Im Jahre 2005 waren beim Dienstflugverkehr der Standortbetriebe
    2.977 Flugbewegungen zu verzeichnen. 2016 sollen es 12.743 Flugbewegungen sein. Durch diese Steigerung werden wir den Flughafen auf wirtschaftlich bessere Grundlagen stellen. Die 17.023 Flugbewegungen im Sportflugverkehr im Jahr 2000 reduzierten sich in 2005 auf 7.400. Für das Jahr 2016 wird ein erheblicher Anstieg erwartet, für den die EDMO allerdings eine Obergrenze von 10.000 vorgesehen hat. Die Ermittlung des Gesamtflugverkehrs entspricht den Bedürfnissen der Standortbetriebe sowie der zwingend erforderlichen Wirtschaft-lichkeit. EDMO schließt daher jegliche weitere Begrenzung der Flugbewegungen aus. Aus wirtschaftlichen Gründen müsste diese konse-quenter Weise ausschließlich zu Lasten des Sportflugverkehrs gehen, obwohl dieser mit weniger Lärm verbunden ist.

    Naturgemäß sind mit den Flugbewegungen am Sonderflughafen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verbunden. Derzeit sind 750 Arbeitsplätze der schon heute am Standort ansässigen Betriebe unmittelbar von den Flugbewegungen abhängig. Die für 2016 prognostizierten Flugbewegungen stehen in Verbindung mit 450 neuen Arbeitsplätzen, die durch die schon heute am Standort ansässigen Betriebe geschaffen werden. 1.200 neue Arbeitsplätze entstehen durch zukünftige Wartungs- und Produktionsfirmen, die sich ohne eine Änderung der Flughafenbetriebsgenehmigung hier nicht ansiedeln würden. Durch den Geschäftsreiseflugverkehr entstehen 160 neue Arbeitsplätze. Beim DLR bleiben die heute bestehenden Arbeitsplätze konstant. Insgesamt wird also ein Anstieg der Mitarbeiterzahl von heute 1.440 um 1.810 auf 3.250 für das Jahr 2016 prognostiziert. Zu seinen besten Zeiten waren 4.500 Beschäftigte am Sonderflughafen tätig.

    Zum Lärmgutachten betont EDMO, dass hier zwei Werte zu unterscheiden sind: Der Einzelschallpegel einerseits und der äquivalente Dauerschallpegel andererseits. Den Werten des Einzelschallpegels von 70dBA im Lärmgutachten des Sonderflughafens dient zum Vergleich ein Pkw im Leerlauf, der demgegenüber 75 bis 85 dBA beträgt. Die im Vergleich mit den Gemeinden festgelegten äquivalenten Dauerschallpegel werden auch bei Abwicklung des für 2016 prognostizierten Flugverkehrs eingehalten.

    Die EDMO-Flugbetrieb GmbH nimmt die Befürchtung der Bürger vor Beeinträchtigungen ernst und setzt alles daran Beeinträchtigungen in einem erträglichen Rahmen zu halten. Die EDMO setzt auf Verständnis für die geplanten Maßnahmen, die im Interesse der Standort-sicherung und Weiterentwicklung des Sonderflughafens, seiner bestehenden und neu zu schaffenden Arbeitsplätze liegen, um ihn lang-fristig zu sichern und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

    Verkehrsprognose 2005 bis 2016 Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (PDF-Datei)
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    Ergänzung und Änderung der Betriebsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen

    Weßling, den 11.08.2006

    Die EDMO-Flugbetrieb GmbH hat als Betreiber des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen am 10.08.2006 bei der zuständigen Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern eine Ergänzung und Änderung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen beantragt. Das Vorhaben ist nach Auffassung der EDMO zur Sicherung des Fortbestandes des Flughafens und für seinen optimalen Betrieb dringend erforderlich. Dadurch können die am Standort vorhandenen rd. 2.000 Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

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